Am 6. Juni hat der Kantonsrat in erster, am 12. Juli in zweiter Lesung die Reform des Zürcher Steuergesetzes bezüglich der Unternehmenssteuern beschlossen. Der Beschluss wird am 23. Juli 2010 amtlich publiziert, die 60-tägige Referendumsfrist läuft bis am 21. September.
Die Revision beinhaltet einerseits zwingende technische Anpassungen an die auf Bundesebene resp. im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) beschlossenen Veränderungen. Diese sind unbestritten.
Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer: Neu erlaubt das StHG den Kantonen, schreibt ihnen aber nicht vor, bei juristischen Personen die bezahlten Gewinnsteuern an die geschuldeten Kapitalsteuern anzurechnen (Art. 30 Abs. 2 StHG). Praktisch bedeutet das, dass die Kapitalsteuer zwar auf dem Papier weiterhin geschuldet ist, aber in dem Umfang frankenmässig reduziert wird, wie die juristische Personen Gewinnsteuern entrichtet. Der Kantonsrat hat diese Kann-Bestimmung entgegen dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrats zusätzlich in die Revision aufgenommen. In der ersten Lesung passierte dieser Zusatz mit 101 gegen 65 Stimmen von SP, Grünen, AL, EVP und EDU. In zweiter Lesung wurde die Revision mit 98 gegen 61 Stimmen angenommen.
Steuerausfälle Reform 2005: Bereits mit der per 1. Januar 2005 inkraftgesetzten Unternehmenssteuer-Reform, bei der neu der proportionale Gewinnsteuer-Tarif von 8% eingeführt wurde, wurde die Kapitalsteuer halbiert (von 1.5 Promille auf 0.75 Promille). Die Kapitalsteuererträge des Kantons sackten von 2004 auf 2005 von 162 auf 86 Mio Franken ab, 2008 betrugen sie 103 Mio Franken.
Steuerausfälle: Die Regierung schätzt den Steuerausfall der jetzigen Revision auf 40 bis 45 Mio Franken für die Staatssteuer und nochmals mindestens soviel für die Gemeinden. Diese Schätzung ist eher tief.
Kapitalsteuer entfällt bereits ab 0.94% Rendite auf dem Kapital: Die Gewinnsteuer beträgt einheitlich 8% des steuerbaren Ertrags, die Kapitalsteuer 0.75 Promille des Kapitals. Rechenbeispiel: Auf 1 Mio Franken Kapital entfällt eine Staatssteuer von 750 Franken (= 0.75 Promille). Dies entspricht der Gewinnsteuer auf einem Ertrag von 9‘375 Franken (750 Franken = 8 Prozent). Das bedeutet, dass die Kapitalsteuer über die Anrechnung an die Gewinnsteuer vollständig entfällt, sobald der steuerbare Ertrag mindestens 0.94% des steuerbaren Kapitals erreicht. Lässt man die juristischen Personen ohne steuerbaren Ertrag (das sind rund zwei Drittel) weg, bedeutet das, dass praktisch alle anderen künftig keine Kapitalsteuer mehr bezahlen.
Stadt Zürich ist Hauptleidtragende: Die geplante Teilabschaffung der Kapitalsteuer trifft vor allem die Stadt Zürich:
23‘739 von 56‘077 juristischen Personen im Kanton oder 42% hatten 2008 Sitz in der Stadt Zürich;
Sie zahlten 516 Mio Franken oder 66% der total 778 Mio Franken Gewinnsteuern (einfache Staatssteuer 2008);
Von 103 Mio Franken Kapitalsteuern im Kanton entfallen 76.6 Mio oder 74% auf die Stadt Zürich (einfache Staatssteuer 2008).
Stadt Zürich verliert über 40 Mio Franken oder 3 Steuerprozente: Die 23‘739 juristischen Personen in der Stadt Zürich bezahlten 2008 bei einem Steuerfuss von 119% insgesamt 91.2 Mio Franken Kapitalsteuer. Zwei Drittel von ihnen (16‘478) erzielten keinen Gewinn und können deshalb nicht von der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer profitieren. Zieht man die von ihnen entrichteten 44.4 Mio Franken Kapitalsteuer ab, so verbleiben für die übrigen Firmen, die Gewinne versteuern, 46.8 Mio Franken. Dieser Betrag kann praktisch vollständig durch Anrechnung kompensiert werden. Das entspricht einem Ausfall von gut 3 Steuerprozenten.
Pseudo-Förderung von KMU: Die Vorlage wird vordergründig als KMU-Förderung verkauft: Mit der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer soll die Eigenkapitalbildung gefördert werden. Tatsache ist, dass die Kapitalsteuer für die meisten Firmen eine vernachlässigbare Belastung darstellt:
Sechs von sieben Firmen in der Stadt Zürich versteuern ein Kapital von weniger als 1 Mio Franken;
Bei einem Kapital von 100‘000 Franken beträgt die Kapitalsteuer in der Stadt Zürich gerade mal 164 Franken (Staats- und Gemeindesteuer);
Bei einem Kapital von 1 Mio Franken sind es 1‘643 Franken.
Steuergeschenk für Banken und Versicherungen: In der Stadt Zürich versteuerten 2008 618 Firmen einen Gewinn von 1 Mio Franken oder mehr. Sie deklarierten zusammen einen Ertrag von 12.7 Milliarden Franken und ein Kapital von 81.5 Milliarden. Sie entrichten 41.4 Mio Franken Kapitalsteuer oder knapp 90 Prozent des Betrags, der bei der Anrechnung der Gewinnsteuer eingespart werden kann. Hauptprofiteure der de-facto-Abschaffung der Kapitalsteuer sind also ganz eindeutig die Ertrags- und Kapital-Schwergewichte (Banken, Versicherungen etc.).

