Am 12. Juli 2010 hat der Kantonsrat mit knappem Mehr - gegen die Stimmen von SP, Grünen, AL, EVP und EDU - die Reform des Zürcher Steuergesetzes bezüglich der Unternehmenssteuern beschlossen. Dagegen haben einerseits AL und Grüne das Volksreferendum, anderseits die Gemeinde Zürich das seit Erlass der neuen Kantonsverfassung mögliche sogenannte Gemeinde-Referendum ergriffen.
Folge-Revision der Unternehmenssteuerreform II: Ausgelöst worden ist die aktuelle Revision durch die skandalöse Unternehmenssteuerreform II des Bundes, die sich im Nachhinein als noch grösseres Milliardengeschenk an Grosskonzerne und Aktionärinnen und Aktionäre entpuppt hat als selbst ihre Gegner sich vorstellen konnten. Allein dank den steuerfreien Merz-Dividenden verlieren Bund, Kanton und Gemeinden Jahr um Jahr mindestens eine Milliarde Franken Steuereinnahmen.
Die Abstimmung über das Referendum hat sich um anderthalb Jahre verzögert, weil das Bundesgericht zuerst über eine nachträgliche Abstimmungsbeschwerde gegen die Unternehmenssteuerreform II entscheiden musste, die der Zürcher Revision zugrundeliegt.
Zürich schöpft alle Kann-Bestimmungen aus: Die Vorlage vom 17. Juni beinhaltet verschiedene technische Anpassungen an die auf Bundesebene beschlossenen Veränderungen. Diese sind unbestritten resp. wegen zwingender Vorgaben des Bundes unvermeidlich. Neu enthält das revidierte Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) zwei Kann-Bestimmungen: die Kantone können – müssen aber nicht - die Dividenden nur reduziert besteuern und bei juristischen Personen die Gewinnsteuern an die Kapitalsteuern anrechnen (Art. 7 Abs. 1 resp. Art. 30 Abs. 2 StHG). Der 50%-Steuerrabatt auf Dividenden von Grossaktionären wurde im Kanton Zürich schon 2007 – allerdings nur mit hauchdünnem Mehr - beschlossen, die massive Reduktion der Kapitalbesteuerung soll jetzt nach dem Willen der bürgerlichen Kantonsratsmehrheit dazukommen.
Kapitalsteuer entfällt bereits ab 0.94% Rendite auf dem Kapital: Praktisch bedeutet die aktuelle Revision, dass die Kapitalsteuer zwar auf dem Papier weiterhin geschuldet ist, aber in dem Umfang frankenmässig reduziert wird, wie die juristische Person Gewinnsteuern entrichtet. Ein Rechenbeispiel: Auf 1 Million Franken Kapital zahlt eine Firma eine Kapitalsteuer (einfache Staatssteuer) von 750 Franken (= 0.75 Promille); bei einem Gewinn von 9‘375 Franken zahlt sie 750 Franken Gewinnsteuer (= 8 Prozent), womit die Kapitalsteuer vollständig wegfällt. Mit anderen Worten: sobald der steuerbare Ertrag 0.94% des steuerbaren Kapitals erreicht, fällt die Kapitalsteuer bereits vollständig weg. Fazit: die Kapitalsteuer wird faktisch abgeschafft. Damit entfällt für den Kanton und vor allem für grössere Gemeinden eine wichtige Standort-Steuer, aus der Basis-Infrastrukturkosten mitfinanziert werden.
Steuerausfälle Reform 2005: Bereits mit der per 1. Januar 2005 inkraftgesetzten Unternehmenssteuer-Reform, bei der neu der proportionale Gewinnsteuer-Tarif von 8% eingeführt wurde, wurde die Kapitalsteuer halbiert (von 1.5 Promille auf 0.75 Promille). Die Kapitalsteuererträge des Kantons sackten von 2004 auf 2005 von 162 auf 86 Mio Franken ab, 2008 betrugen sie 103 Mio Franken.
Mindestens 120 Millionen Franken Steuerausfälle: Die Regierung schätzt den Steuerausfall der jetzigen Revision für den Kanton aktuell auf 57 Millionen Franken (KEF 2012-2015). Dazu kommen nochmals 65 - 70 Millionen für die Gemeinden.
Stadt Zürich ist Hauptleidtragende: Besonders betroffen von den Steuerausfällen sind Gemeinden mit Sitzen von grösseren Firmen (Winterthur, Kloten, Horgen, Opfikon, Dietikon). Hauptleidtragende ist die Stadt Zürich:
23‘739 von 56‘077 juristischen Personen im Kanton oder 42% hatten 2008 Sitz in der Stadt Zürich;
Sie zahlten 516 Mio Franken oder 66% der total 778 Mio Franken Gewinnsteuern (einfache Staatssteuer 2008);
Von 103 Mio Franken Kapitalsteuern im Kanton entfallen 76.6 Mio oder 74% auf die Stadt Zürich (einfache Staatssteuer 2008).
Stadt Zürich verliert 45 - 50 Mio Franken oder 3 Steuerprozente: Die 23‘739 juristischen Personen in der Stadt Zürich bezahlten 2008 bei einem Steuerfuss von 119% insgesamt 91.2 Mio Franken Kapitalsteuer. Zwei Drittel von ihnen (16‘478) erzielten keinen Gewinn und können deshalb nicht von der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer profitieren. Zieht man die von ihnen entrichteten 44.4 Mio Franken Kapitalsteuer ab, so verbleiben für die übrigen Firmen, die Gewinne versteuern, 46.8 Mio Franken. Dieser Betrag kann praktisch vollständig durch Anrechnung kompensiert werden. Das entspricht einem Ausfall von gut 3 Steuerprozenten. Aktuell dürfte der Steuerausfall für Zürich rund 50 Millionen Franken ausmachen.
Pseudo-Förderung von KMU: „Der Nachvollzug der Unternehmenssteuerreform II ist insbesondere auf die steuerliche Entlastung von KMU zugeschnitten. Nicht Topverdiener sind das Ziel und auch nicht primär die grossen Unternehmungen. Von den meisten Regelungen werden kleinere und mittlere Familienunternehmen profitieren, das muss man im Kopf behalten, wenn man hier diskutiert.“ Das verkündete CVP-Präsidentin Nicole Barandun bei der Kantonsratsdebatte im Juni 2010. Wie schon beim Bund ist auch hier das Gegenteil der Fall. Tatsache ist, dass die Kapitalsteuer für die meisten Firmen eine vernachlässigbare Belastung darstellt. Das zeigen Zahlen aus der Stadt Zürich:
Sechs von sieben Firmen in der Stadt Zürich versteuern ein Kapital von weniger als 1 Mio Franken;
Bei einem Kapital von 100‘000 Franken beträgt die Kapitalsteuer in der Stadt Zürich gerade mal 164 Franken (Staats- und Gemeindesteuer);
Bei einem Kapital von 1 Mio Franken sind es 1‘643 Franken.
Steuergeschenk für Banken und Versicherungen: In der Stadt Zürich versteuerten 2008 618 Firmen einen Gewinn von 1 Mio Franken oder mehr. Sie deklarierten zusammen einen Ertrag von 12.7 Milliarden Franken und ein Kapital von 81.5 Milliarden. Sie entrichteten knapp 90 Prozent des Betrags, der bei der Anrechnung der Gewinnsteuer eingespart werden kann. Hauptprofiteure der de-facto-Abschaffung der Kapitalsteuer sind also ganz eindeutig die Ertrags- und Kapital-Schwergewichte (Banken, Versicherungen, Grosskonzerne etc.).
Scheinheilige und widersprüchliche Argumentation: Nicht nur die vorgeschobene KMU-Begründung, die ganze Argumentation der Befürworter ist scheinheilig und widersprüchlich. Geht es darum steuerfreie Dividenden zu begründen, wird die Notwendigkeit beschworen, Eigenkapital-Reserven an die Aktionäre zurückzugeben. Die de-facto-Abschaffung der Kapitalsteuer wird umgekehrt mit der Notwendigkeit begründet, die Bildung von Eigenkapital im Unternehmen zu fördern. Die Botschaft ist simpel: ob Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden, die Firmen sollen so wenig Steuern wie möglich bezahlen, dazu ist jede „Begründung“ gut genug. Klar ist ebenso, wer als Verlierer vom Platz gehen soll: die öffentliche Hand!
Faktenblatt (PDF) (31 KB)
Antrag zum Gemeindereferendum vom 25. August 2010 (PDF) (141 KB)
Abstimmungs-Flyer (PDF) (226 KB)
Abstimmungs-Plakat (PDF) (207 KB)






